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Webseite oder Online Shop zum Nulltarif? - Die aktuellen Förderprogramme vom Staat, nicht nur zu Corona Zeiten

Wer aktuell in die Digitalisierung seines Unternehmens investieren möchte oder diesen Schritt schon länger plant, aber Aufwand und Kosten scheute, kann durch ein Förderprogramm des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie umfangreiche Unterstützung erwarten. 

Unter dem Stichwort MID-Digitalisierung - MID steht hier für “Mittelstand Innovativ & Digital” - können “Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Betrieb digital aufstellen und eine externe Begleitung für die (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren erhalten. Die externen Dienstleistungen können dabei in Form von Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten geschehen. Dabei kann auch zunächst eine Potenzialanalyse beauftragt werden, die konkrete Umsetzung ist jedoch obligatorisch.” (Quelle:https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/digitalisierungsgutschein)

Hilfe für Unternehmen in/nach der Corona-Krise

Das Programm wurde ins Leben gerufen, um gegebenenfalls durch die Corona-Krise geschwächte Unternehmen zu stärken und durch die teilweise Digitalisierung von deren Geschäftsprozessen unanfälliger für stationäre Ausfälle zu machen. Dies betrifft konkret die Schnittstelle zum Kunden, digitale Beschaffungs-, Verwaltungs- und Steuerungsprozesse innerhalb der Unternehmen sowie digitale Vermarktungs- und Verkaufsplattformen.

Gefördert werden

  • Neu- bzw. Weiterentwicklung der Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen 
  • Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen (Technologie- / IT-Beratung), die von externen Unternehmen durchgeführt werden.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die auf den Aufbau oder die Entwicklung bzw. Optimierung allgemeiner interner Geschäftsprozesse abzielen. Eine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Form von Hardware oder Software ist ebenfalls nicht Gegenstand der Förderung. 

 

Für kleine und mittlere Unternehmen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. € Jahresumsatz oder bis zu 43 Mio. € Jahresbilanzsumme, deren Firmensitz in Nordrhein-Westfalen liegt.  Die Antragstellung muss bis Ende des Jahres 2020 erfolgt sein und kann dann über einen Zeitraum von zwei jahren in Anspruch genommen werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Gutscheinvarianten als nicht rückzahlbare Zuwendung für eine Projektlaufzeit zwischen sechs und zwölf Monaten. 

Es werden drei Gutscheinvarianten mit unterschiedlicher Dotierung angeboten:

- MID-Digitalisierung: Analyse und Umsetzung von Digitalisierungsthemen mit einer Fördersumme von bis zu 15.000 Euro.

- MID- Analyse: Technologieanalysen für Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen und innovative Produktionsverfahren mit einer Fördersumme von bis zu 15.000 Euro. 

- MID-Innovation: Forschung, Entwicklung und Umsetzung digitaler Projekte mit einer Fördersumme von bis zu 40.000 Euro.

 

Die maximalen Förderquoten verteilen sich wie folgt:

  MID-Digitalisierung MID-Analyse MID-Innovation

Kleinst- und kleine
Unternehmen

80% 80% 80%
Mittlere
Unternehmen
60% 60% 60%

 

Das bedeutet konkret: Kleine Unternehmen können für die Entwicklung einer innovativen Webseite, eines Online-Shops oder einer App mit einem Projektumfang von 17.000 Euro bis zu 13.600 Euro Förderung in Anspruch nehmen. 

In der MID-Digitalisierung erkennen wir eine tolle Gelegenheit für die Region, Digitalisierung voranzutreiben und Unternehmen kompetent Richtung Zukunft zu führen.

Wir beraten Sie gerne eingehend und unterstützen Sie bei der Antragstellung an die Behörde und durch eine detailliertes und auf die Anforderungen abgestimmtes Angebot. 


Nur noch kurze Zeit: Ein Förderprogramm für den Einzelhandel bis zum 15.09.2020

Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ - Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung NRW Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. 

Noch bis zum 15.09.2020 können von Einzelhandelsunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max. 10 Mio. Euro Anträge für Digitalisierungsprojekte gestellt werden.

Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. 

Sie haben Fragen zu Förderprogrammen in der Digitalisierung? Oder Sie benötigen Hilfer bei der Erstellung entsprechender Anträge?
Wir helfen Ihnen gerne weiter oder vermitteln Sie an unsere erfahrenen Partner im Bereich der Förderprogramme.

Kontakttieren Sie uns gerne über das Kontaktformular und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.