Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, allen Menschen, insbesondere solchen mit Behinderungen, eine uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Verpflichtungen – aber auch Chancen, um sich barrierefrei aufzustellen und wettbewerbsfähig zu bleiben.