Neue EU-Pflichtlabels ab 27. September 2026: Was Online-Händler jetzt technisch vorbereiten müssen

Ab 27. September 2026 müssen alle B2C-Online-Shops in der EU zwei neue, exakt vorgegebene Labels darstellen: den Gewährleistungshinweis (Pflicht für alle) und das Garantielabel „GARAN" (nur bei freiwilliger Herstellergarantie über zwei Jahre hinaus).

Garantielabel ab 27.09.2026 Pflicht

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Ab 27. September 2026 müssen alle B2C-Online-Shops in der EU zwei neue, exakt vorgegebene Labels darstellen: den Gewährleistungshinweis (Pflicht für alle) und das Garantielabel „GARAN" (nur bei freiwilliger Herstellergarantie über zwei Jahre hinaus).
  • Rechtsgrundlage sind die Richtlinie (EU) 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 — beide national bereits umgesetzt.
  • Die Labels sind gestalterisch nicht verhandelbar: Farben, Schrift und Inhalt sind EU-weit fest vorgegeben.
  • Betroffen sind praktisch alle B2C-Händler — unabhängig von Unternehmensgröße, auch Kleinanbieter und Marktplatz-Verkäufer.
  • Ohne saubere Produktdatenstruktur (welches Produkt hat eine Herstellergarantie? wie lange?) lässt sich das Garantielabel nicht zuverlässig automatisiert ausspielen — das ist die eigentliche technische Herausforderung.
  • Fehlt das Label oder ist es falsch dargestellt, ist das wettbewerbsrechtlich abmahnfähig.

WAS STECKT HINTER DEN NEUEN LABELS?

Ab dem 27. September 2026 gelten zwei neue, EU-weit einheitliche Kennzeichnungen für den Verkauf beweglicher körperlicher Waren an Verbraucher:

1. Gewährleistungshinweis
Ein allgemeiner Pflichthinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Mindestschutz: zwei Jahre), ergänzt um einen QR-Code. Dieser Hinweis ist für jeden B2C-Shop verpflichtend — unabhängig davon, ob eine zusätzliche Herstellergarantie angeboten wird oder nicht.

2. Garantielabel „GARAN"
Ein produktbezogenes Label, das nur dann erscheinen darf (und muss), wenn der Hersteller eine freiwillige Garantie anbietet, die kostenlos, umfassend und länger als zwei Jahre ist. Es signalisiert dem Verbraucher auf einen Blick: Dieses Produkt hat einen Haltbarkeitsschutz über das gesetzliche Minimum hinaus.

Rechtliche Grundlage: Richtlinie (EU) 2024/825 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, die das exakte Design der Labels festlegt. Die nationale Umsetzung in Deutschland ist bereits erfolgt.

FÜR WEN GILT DIE PFLICHT?

  • Alle B2C-Onlinehändler, die bewegliche körperliche Waren an Verbraucher verkaufen — vom Elektronikshop bis zum Markenshop.
  • Gilt für eigene Online-Shops und Verkaufsplattformen (z. B. Amazon, eBay, Etsy) gleichermaßen.
  • Keine Ausnahme nach Unternehmensgröße — auch Kleinanbieter und Einzelverkäufer sind betroffen.
  • Besonders aufwendig wird es für Händler mit umfangreichen Sortimenten, vielen Marken oder Plattformverkäufen, weil dort die Garantiedaten je Produkt und Hersteller unterschiedlich gepflegt werden müssen.

Nicht betroffen: reine B2B-Verkäufe ohne Verbraucherverträge.

GESTALTUNGSVORGABEN: KEINE KREATIVFREIHEIT

Anders als bei vielen anderen Compliance-Themen gibt es hier keinen Spielraum für individuelles Design:

  • Farben sind exakt vorgegeben: Blau (HEX #003399) und Gelb (HEX #FFED00) in definierten Werten, dazu Schwarz und Weiß in Standardwerten. Online muss farbig dargestellt werden, nur im stationären Handel ist auch Schwarz-Weiß zulässig.
  • Größe: Für Online-Shops gilt eine „hervorgehobene, gut erkennbare und lesbare Darstellung" ohne feste Mindestmaße — die DIN-A4-Mindestgröße greift nur außerhalb der Online-Oberfläche (z. B. bei E-Mail-Vertragsdokumenten). Für das produktbezogene GARAN-Label ist zusätzlich eine Mindestgröße von 95 × 100 mm vorgegeben.
  • Sprache: Deutschsprachige Shops benötigen die deutsche Fassung der Labels.
  • Platzierung: Vor Abschluss der Bestellung. Der Gewährleistungshinweis darf einmalig pro Verkaufspräsenz (z. B. zentral im Checkout) erscheinen, das GARAN-Label muss dagegen produktbezogen auf der jeweiligen Produktseite dargestellt werden.

Das Label darf nicht verkleinert, verzerrt oder in ein individuelles Layout eingebettet werden. Das ist ein wichtiger Unterschied zu klassischen Trust- oder Gütesiegeln, die Shops sonst frei platzieren und stylen können.

WARUM DAS TECHNISCH ANSPRUCHSVOLLER IST, ALS ES KLINGT

Auf den ersten Blick wirkt die Anforderung simpel: „Bild einbinden, fertig." In der Praxis steckt der Aufwand woanders:

1. Produktdatenstruktur fehlt oft
Um das Garantielabel korrekt auszuspielen, muss für jedes Produkt hinterlegt sein, ob eine Herstellergarantie besteht, wie lange sie läuft und ob sie die Kriterien (kostenlos, umfassend, über zwei Jahre) erfüllt. Viele Shops haben dieses Datenfeld schlicht nicht — Garantieinformationen stehen bisher oft nur als Freitext in der Produktbeschreibung.

2. CMS-Logik und Label-Slots
Das Label muss dynamisch abhängig vom Produkt ein- oder ausgeblendet werden — das erfordert eine entsprechende Logik im Shopsystem, nicht nur eine statische Grafik im Template.

3. Responsives Verhalten
Die Labels müssen auf Mobilgeräten genauso gut lesbar bleiben wie auf Desktop — bei einem Pflichtformat mit festen Farben und Mindestgrößen ist das eine eigene UX-Aufgabe.

4. Bild- oder Icon-Slots im Theme
Je nach Shopsystem und Theme braucht es einen sauberen Einbindungspunkt in Produktkarte, Produktdetailseite und Checkout — nicht überall ist dieser Slot bereits vorhanden.

UMSETZUNG IN GÄNGIGEN SYSTEMEN

Shopware 6
Update: Shopware bringt die Labels ab Version 6.7.14 (verfügbar Anfang September 2026) als natives Feature mit — in allen Plänen, auch in der kostenlosen Community Edition. Konkret bedeutet das:

  • Der Gewährleistungshinweis erscheint automatisch als Link im Checkout, der ein Infomodal öffnet; Sprache richtet sich nach der Storefront-Sprache (Fallback Englisch). Ein Ein-/Ausschalter findet sich unter Einstellungen → Warenkorb → Checkout.
  • Das GARAN-Label wird über eine neue Karte auf der Produktdetailseite gepflegt: Garantiedauer, Hersteller-Zuordnung und Hersteller-Produktnummer. Das Label erscheint dann automatisch auf Produktseite, im Warenkorb und in der Bestellbestätigung — aber nur, sobald alle Pflichtangaben vollständig hinterlegt sind.
  • Für Shops mit individuellem Storefront-Theme oder eigenem Checkout-Template ist nach dem Update ein Test der Darstellung erforderlich, da Individualisierungen die native Ausgabe überschreiben können.
  • Wer aus Zeitgründen nicht auf 6.7.14 aktualisieren kann oder eine ältere Shopware-Version einsetzt, kann ergänzend auf ein Plugin aus dem Shopware Store zurückgreifen (z. B. „EU Gewährleistungslabel & GARAN Garantielabel").

WooCommerce

Mittlerweile gibt es fertige, kostenlose Plugins statt einer Individualentwicklung:

  • „Arthur Smith's EU Guarantee Notice and GARAN Label" (WordPress.org) — läuft auf jeder WordPress-Seite mit Warenverkauf, nutzt WooCommerce-Hooks nur, wenn WooCommerce aktiv ist. Der Gewährleistungshinweis benötigt keine Shop-Daten und funktioniert direkt nach Aktivierung.
  • „Warranty Label" (warranty-label.eu) — zeigt Gewährleistungshinweis und bei Bedarf GARAN-Label an, Platzierung wird über Einstellungen gewählt, kein Programmieraufwand nötig.
  • Für die GARAN-Pflicht muss trotzdem je Produkt ein Meta-Feld mit Garantiedauer und Herstellerdaten gepflegt werden — das übernimmt kein Plugin automatisch, das bleibt manuelle (oder per Import automatisierte) Datenpflege.

TYPO3 / individuelle Shop-Lösungen

Hier ist weiterhin in der Regel eine individuelle Erweiterung der Produktdatenmodelle sowie der Fluid-Templates notwendig, um Garantiedaten strukturiert zu erfassen und die Labels regelbasiert auszuspielen. Fertige Plugins wie bei Shopware oder WooCommerce gibt es hier nicht.

Unser Ansatz: Wir prüfen zunächst, welche Garantiedaten für Ihr Sortiment überhaupt vorliegen und wie Ihr Shopsystem Produktattribute aktuell abbildet — erst danach lässt sich seriös einschätzen, wie viel Aufwand die technische Umsetzung bedeutet. Für Shopware-Kunden auf einer älteren Version klären wir zusätzlich, ob das Update auf 6.7.14 bis September realistisch ist oder eine Plugin-Übergangslösung sinnvoller ist.

CHECKLISTE: WAS JETZT ZU TUN IST

1. Sortiment prüfen
Welche Produkte haben eine Herstellergarantie über zwei Jahre hinaus? Wo fehlen diese Informationen aktuell noch?

2. Datenstruktur klären
Gibt es im Shopsystem bereits ein Feld für Garantiedauer und -typ, oder muss dieses neu angelegt werden?

3. Technische Umsetzung planen
Mit ausreichend Vorlauf vor September 2026 klären, wie Gewährleistungshinweis und Garantielabel im jeweiligen System (Shopware, WooCommerce, TYPO3, Individualentwicklung) technisch eingebunden werden — inklusive Testphase. Bei Shopware zusätzlich prüfen, ob ein Update auf Version 6.7.14 rechtzeitig machbar ist.

4. Organisatorisch abstimmen
Einkauf, Produktmanagement, Recht und IT sollten sich auf einheitliche Kriterien einigen, welche Garantie welchem Produkt zugeordnet wird — sonst drohen widersprüchliche Angaben zwischen Shop und tatsächlicher Herstellergarantie.

5. Rechtstexte abgleichen
AGB und Widerrufsbelehrung sollten mit den neuen Hinweisen konsistent sein. Für die rechtssichere Formulierung empfehlen wir die Einbindung eines auf E-Commerce spezialisierten Rechtsanwalts.

HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)

Muss ich das Garantielabel auch zeigen, wenn ich keine Herstellergarantie anbiete?
Nein. Das Garantielabel „GARAN" ist nur bei einer freiwilligen, kostenlosen Garantie über zwei Jahre hinaus verpflichtend. Der allgemeine Gewährleistungshinweis hingegen ist für jeden B2C-Shop Pflicht.

Können wir das Label optisch an unser Corporate Design anpassen?
Nein. Farben, Schrift und Inhalt sind EU-weit fest vorgegeben und dürfen nicht verändert, verkleinert oder verzerrt werden.

Betrifft das auch Marktplatz-Verkäufe, z. B. über Amazon?
Ja, die Pflicht gilt für eigene Shops ebenso wie für Verkäufe über Plattformen.

Was passiert, wenn wir den Stichtag verpassen?
Eine fehlende oder fehlerhafte Darstellung der Labels kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Reicht es, das Label kurz vor dem Stichtag einzubinden?
Technisch ja — aber die eigentliche Arbeit liegt in der vorherigen Datenpflege (welches Produkt hat welche Garantie?). Das braucht deutlich mehr Vorlauf als die reine Frontend-Einbindung.


FAZIT

Der 27. September 2026 ist kein fernes Datum mehr. Anders als bei rein rechtlichen Themen liegt die eigentliche Herausforderung hier in der Produktdatenstruktur — und die lässt sich nicht über Nacht nachrüsten. Wer jetzt beginnt, Garantiedaten zu erfassen und die technische Einbindung zu planen, vermeidet im September Zeitdruck und Abmahnrisiko.

Als Full-Service-Digitalagentur mit über 20 Jahren Erfahrung im E-Commerce unterstützen wir Sie bei der technischen Umsetzung in Shopware, WooCommerce, TYPO3 und individuellen Shop-Lösungen — von der Sortimentsanalyse bis zur fertigen Integration. Sprechen Sie uns an.

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