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Die Cookie-Thematik - Ein Backrezept mit viel Interpretationsraum, wie ich finde (Alexander Kürsten)

Wir möchten Sie heute zum Thema Cookies informieren - ohne Backrezept, dafür mit einer Menge sperriger Fakten.

Wie Sie vielleicht bereits den Medien entnommen haben, hat sich der EuGH mit einem Urteil am 01.10.19 klar für eine ausdrücklich eingeholte Nutzer-Einwilligung bei der Verwendung von Tracking-Cookies auf Webseiten ausgesprochen. Das bedeutet praktisch:

Die bisherige wenig optionale "Einwilligung" bzw. Zurkenntnisnahme des Setzens von Cookies soll ausgetauscht werden gegen die gleichgewichtete Entscheidungsmöglichkeit, ob Cookies zugelassen werden oder nicht. Vor dieser aktiven Entscheidung darf laut EuGH-Urteil nicht mit dem Tracking begonnen werden, (wie es derzeit aber auf vielen Webseiten üblich ist).

Da viele Webseitenbetreiber in der Nutzeranalyse Ihrer Webseiten (z.B. mit Google Analytics) und auch teilweise für das Online-Marketing (Re-Targeting) Cookies auf Ihren Webseiten nutzen und auch wir diese im Bereich des Online-Marketings für unsere Kunden einsetzen, empfinde ich hier eine gewisse Beratungs"pflicht". Deshalb möchte ich Ihnen die Sachlage aus unserer Sicht und Einschätzung gerne etwas näher erläutern.

Wir haben in den letzten Wochen umfangreich zu dieser Thematik recherchiert und Gespräche mit verschiedenen Juristen und Datenschutzbeauftragten geführt, mit der Erkenntnis, dass verschiedene Interpretationen der Gesetzeslage und unterschiedliche Empfehlungen für Webseitenbetreiber existieren. Ansonsten wäre es wohl zu einfach gewesen.

Der Interpretationsspielraum erschwert eine klare und eindeutige Empfehlung von meiner Seite, wie Sie als Seitenbetreiber praktisch mit dem Urteil des EuGH umgehen sollten.

Aktuell scheint die Methode der Wahl zu sein, bei der Verwendung von Analyse-Tools wie Google Analytics  oder beim Setzen so genannter third party cookies einen "Cookie-Banner" mit so genannter opt-in-Funktion zu verwenden. Das heißt, bevor Sie Cookies (ausgenommen systemrelevante Cookies) setzen, sollten Sie die Einwilligung des Nutzers nachweislich und widerrufbar einholen. Zudem sollten Sie ausführlich zum Funktionsumfang der verwendeten Cookies informieren. Dies gilt auch für alle weiteren - nicht zwingend für das System notwendigen - Cookies (z.B. Re-Marketing Cookies).

Entsprechende Cookie-opt-in-Funktionen werden über sogenannte Consent-Tools oder auch CMP realisiert.

Einige Artikel zum Thema:

Süddeutsche Zeitung
https://www.sueddeutsche.de/digital/cookies-eugh-urteil-webseiten-banner-1.4623349

Süddeutsche Zeitung
https://www.sueddeutsche.de/digital/cookie-banner-eugh-netzpolitik-webseiten-1.4622225

eRecht24
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/11648-eugh-urteil-cookies-einwilligung.html

FAZ
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/eugh-entscheidung-nutzer-muessen-cookies-zustimmen-16412243.html

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder die Implementierung eines Cookie-Banners mit opt-in-Funktion (Consent Tool) wünschen, sprechen Sie uns bitte an, wir finden eine praktikable Lösung für Ihre Anforderungen und implementieren diese auch in Ihre Webseite oder Ihren Online-Shop.

Also - doch so eine Art Backrezept. Eben nur für digitale Cookies.

Ihr Alexander Kürsten